Dez 7, 2011

Wissenswertes zum Ehevertrag

Wissenswertes zum Ehevertrag

Mittlerweile wird in Deutschland nahezu jede dritte Ehe wieder geschieden. Im Scheidungsfall kommt es leider nicht selten zu Auseinandersetzungen zwischen den Ehepartnern. Hauptsächliche Streitpunkte sind hierbei die Aufteilung vorhandener Güter sowie etwaige Unterhalts- oder Versorgungsansprüche. In den letzten Jahren werden aus diesen Gründen zunehmend Eheverträge abgeschlossen. Aufgrund dieser Tatsache gehört die Ausarbeitung eines Ehevertrages mittlerweile zu den Routinearbeiten von Rechtsanwälten. Wird der Ehevertrag als Bestandteil einer Ehe aufgefasst, muss sich auch kein Partner zur Rechtfertigung verpflichtet fühlen. Es gilt, einen Ehevertrag nicht als Misstrauen, sondern als weitsichtige, vorsorgliche Handlung zu werten.

Inhaltspunkte eines Ehevertrags

Der Zeitpunkt, einen Ehevertrag zu schließen, ist von dem jeweiligen Paar zu wählen. Viele entscheiden sich, den Vertrag noch vor der Hochzeit abzuschließen. Aber die Möglichkeit hierfür besteht auch während der Ehe. Wichtige Punkte, die der Ehevertrag enthalten sollte, sollten bereits von den Ehepartnern zusammengetragen werden. Für den eigentlichen Vertragsentwurf hingegen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Sehr hilfreich kann es sein, ein Hochzeitsforum auf Vertragsbestandteile hin durchzusehen. Finden sich hier doch jede Menge Tipps, was beachtenswert ist. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, was die zu regelnden Punkte angeht. Diese ist seit 2001 jedoch begrenzt (Stichwort Sittenwidrigkeit), falls eine ungerechte Lastenverteilung und Benachteiligung eines Partners absehbar sind. In jedem Fall ist ein Ehevertrag zwecks Gültigkeit notariell zu beurkunden.

Individuelle Regelungen

Absolut empfehlenswert ist es für Selbständige, einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen. Denn im Fall einer Wertsteigerung der eigenen Firma ist der betroffene Ehepartner zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs verpflichtet. Die Gütertrennung beinhaltet, dass jeder Ehepartner das an Vermögen behält, was er bereits vor der Ehe besaß. Ebenso verhält es sich mit möglichen Zugewinnen: Diese bleiben dem selbständigen Partner vorbehalten. Das Gegenteil ist die Zugewinngemeinschaft, mit der das gemeinsame Eigentum von Immobilien, Vermögen – und auch von eventuellem Zugewinn gemeint ist.

Jedem Paar bleibt es indes vorbehalten, für Teilbereiche Sonderregelungen zu schließen. Ein weiterer wichtiger Bereich in einem Ehevertrag ist die Frage des Unterhalts und Erbes. Hier können Standardregelungen übernommen werden, aber jedes Paar ist auch berechtigt, eigene Vorgaben festzusetzen. Wobei es untersagt ist, das Wohl des Ehepartners oder des Kindes beeinträchtigende Inhalte aufzunehmen. Nach Vorlage des Vertragsentwurfs sollten noch einmal alle Punkte gründlich überdacht werden.

Bild: panthermedia.net Yuri Arcurs